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OGH-Urteil 7 Ob 169/24i – Kreditbearbeitungsgebühr ist unzulässig

Der Oberste Gerichtshof Österreichs (OGH) hat am 19. Februar 2025 in der Entscheidung 7 Ob 169/24i eindeutig festgestellt, dass proportionale Kreditbearbeitungsgebühren – üblicherweise zwischen 1 % und 3 % der Kreditsumme – rechtswidrig und grob benachteiligend sind. Betroffene Kreditnehmer:innen können demnach diese Gebühren vollständig zurückfordern, inklusive gesetzlicher Zinsen ab Zahlungstag.

Wichtig: Rückforderungen sind nur bei Verbraucherkrediten möglich – also bei Krediten, die nicht für unternehmerische Zwecke aufgenommen wurden.

Wer ist Konsument, wer Unternehmer?

  • Konsument: Jede Person, für die der Kredit nicht zum Betrieb eines Unternehmens gehört.

  • Unternehmer: Wer eine dauerhafte wirtschaftliche Tätigkeit betreibt und der Kredit zum Unternehmensbetrieb gehört.

Beispiel: Nimmt eine Privatperson einen Kredit für den Hausbau auf, ist sie Konsument. Nimmt ein Unternehmer einen Kredit für sein Unternehmen auf, fällt das nicht unter das OGH-Urteil.

Kredite für Gründungsgeschäfte (Vorbereitungsgeschäfte)
Kredite, die natürliche Personen vor der Aufnahme ihres Unternehmensbetriebs aufnehmen, um die Voraussetzungen für den Betrieb zu schaffen, z. B.:

  • Miete von Geschäftsräumen

  • Anschaffung von Maschinen oder sonstigen Betriebsmitteln

  • Abschluss von Kredit- oder Versicherungsverträgen

gelten nicht als betriebszugehörig. Der Unternehmensgründer ist bei Abschluss dieser Kredite daher als Verbraucher anzusehen. Das bedeutet, dass für diese Kredite, die mit dem Unternehmensgründer abgeschlossen werden, das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) gilt, sofern der Vertragspartner ein Unternehmer ist.

Los gehts

Schnell & unkompliziert Gebühren zurückholen – bankenunabhängig

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  • Prüfung deines Kreditvertrags und bisher gezahlter Gebühren

  • Formulierung & Einreichung der Rückforderung bei der Bank

  • Durchsetzung deiner Forderung bis zur Auszahlung – ohne Anwalt, aber rechtlich fundiert

Mein Pauschalhonorar:
20 % von dem dir zustehenden Betrag zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer  – du behältst den restlichen Betrag inkl. Zinsen und ohne Aufwand.

FAQ - Fragen zur Abwicklung

Ist die Rückforderung auch bei alten Kreditverträgen möglich?
Ja – das OGH-Urteil gilt rückwirkend. Bereits bezahlte Bearbeitungsgebühren können erstattet werden, samt Zinsen.

Wie läuft die Zusammenarbeit ab?

  1. Anfrage / Erstprüfung (kostenfrei)

  2. Auftragserteilung (inkl. Honorarvereinbarung + Vollmacht)

  3. Ich handle für dich – du bleibst informiert

  4. Auszahlung & Abrechnung

Dr. Christian Mayr

Erfahrener Compliance- und Finanzexperte mit juristischem Hintergrund

Dr. Christian Mayr, Doktor der Rechtswissenschaften der Universität Innsbruck, verfügt über umfassende Expertise in Geldwäsche- und Compliance-Management sowie in regulatorischen Anforderungen. Als ehemaliger WAG Compliance Officer für 19 Raiffeisenbanken in Tirol und Experte für BWG, CRR und Regulatory Compliance bei der Raiffeisen Landesbank Tirol hat er maßgeblich zur Sicherstellung rechtlicher und regulatorischer Standards beigetragen. Ergänzt wird sein Profil durch eine ausgezeichnete Qualifikation in der gewerblichen Vermögensberatung sowie fundierte Erfahrung in der Unternehmensberatung. Mit seiner breiten Expertise vereint er juristisches Fachwissen und strategische Beratungskompetenz für nachhaltige Unternehmenslösungen.

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Kundenbewertungen & Kooperationen

Ich habe Christian Mayr als hervorragenden Vermögensberater kennengelernt. Seine Fachkenntnis und maßgeschneiderten Ansätze haben mir geholfen, finanzielle Lösungen zu finden. Seine zuvorkommende Art und seine Kompetenz haben mich überzeugt, daher kann ich Herrn Mayr auf jeden Fall weiterempfehlen!

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